AUREG
Die „Macher“ des E-Government – Wie Berater der BGS und ihre Kunden das Handelsregister revolutioniert haben.
Viele moderne Errungenschaften sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Dazu gehört auch das Internet, das seit Mitte der neunziger Jahre einen ungeahnten Boom von Anwendungen ausgelöst hat.
Bürger und Wirtschaft können mittlerweile zahlreiche Geschäftsprozesse mit der Öffentlichen Verwaltung über das Internet abwickeln. Allerdings ist das Internet, wenn man es isoliert betrachtet, lediglich die "Datenautobahn“, die den Verwaltungsservice in das heimische Arbeitszimmer bringt. Bei näherem Hinsehen wird deutlich, dass gerade die Verwaltungsmodernisierung nicht alleine durch das Internet getragen wird. Ein Beispiel dafür, wie moderne Informationstechnik innerhalb eines Jahrzehntes die Arbeitsweise der Justiz völlig verändert hat, ist das elektronische Handelsregister.
„Als wir im Jahr 2000 mit den ersten Arbeiten zum Aufbau eines elektronischen Handelsregisters für die Länder Berlin und Brandenburg begannen, war uns klar, dass diese Anwendung höchsten Ansprüchen genügen muss,“ bringt Gritt Moldehn, Volljuristin und Wirtschaftsinformatikerin bei BGS es auf den Punkt. „Damals wurde das Berliner Handelsregister - übrigens mit 75.000 eingetragenen, aktiven Firmen eins der größten in ganz Deutschland - noch auf Papier geführt. Wenn man einen Auszug benötigte, musste man persönlich in den Räumen des Amtsgerichts Charlottenburg vorsprechen und eine Kopie anfordern. Das dauerte natürlich“. „Und erst die Eintragungen für eine neue Firma“, unterstützt sie BGS-Bereichsleiter Stefan Beierer, seines Zeichens auch Handelsregisterspezialist. „Bis zu sechs Wochen benötigte man, heute geht das in ein paar Tagen. Damals waren noch die sogenannten Vorratsgesellschaften, namentlich im Immobilienbereich, an der Tagesordnung: Man ließ sich durchnummerierte Firmennamen eintragen, um im Fall der Fälle nicht zu lange warten zu müssen“.
Wenn man ihm die Frage stellt, ob letztendlich das Internet, der
große Innovationstreiber für das elektronische Handelsregister war, so
muss er kurz nachdenken und führt dann aber genauso direkt aus: „Das
Internet ist zwar ein hervorragender technischer Träger für ein
flexibles Gesamtsystem; die eigentliche „Prozessrevolution“ fand aber
an anderen Stellen statt“.
„“Bei den Notaren“, wirft Gritt Moldehn ein. Sie hat nämlich genau zu
diesem Thema ihre Studienabschlussarbeit geschrieben. „Seit 2007
tauschen diese ihre Antrags-Daten nur noch elektronisch mit dem
Handelsregister aus. Dies wurde maßgeblich durch die sogenannte SLIM
IV-Initiative (Simpler Legislation of the Internal Market) der
Europäischen Kommission vorangetrieben. Deren Hauptziel war es, dass
die Daten aktuell und transparent für alle Beteiligten elektronisch zur
Verfügung stehen.
Dadurch wurden die Medienbrüche beim Eingang bei Gericht nahezu abgeschafft.
Ein elektronischer Gerichtsbriefkasten stellt zudem auch den Zugang und die Fristenwahrung sicher“.
„Natürlich waren ein paar technische Herausforderungen zu bewältigen“, wirft Carsten Gandert, der Architekt des Verfahrens, ein. „Ohne elektronische Dokumente, die in einem separaten Dokumenten-Management-System vorgehalten werden, wäre das nicht leistbar gewesen. Außerdem haben wir bereits vor über einem Jahrzehnt in verteilten Komponenten gedacht und gearbeitet. Nur so war es möglich, die unterschiedlichen Anwendungsteile in so kurzer Zeit weiterzuentwickeln und neue Verfahrensteile kurzfristig anzubinden“. „Heute reden alle von Service-Bussen und verteilten Systemen, die meisten Produkte, die heute State-of-the-Art sind, gab es aber damals noch nicht“, führt Beierer die Argumente fort. „ Wir haben uns daher auf Basis der damals neu entstehenden Standards eigene Implementierungen für die verteilte Welt geschaffen, die so bis heute gültig und auch mit den neueren Systemen interoperabel sind“.
Teil dieser Standards ist von Anfang an auch die Integration der mittlerweile qualifizierten elektronische Signatur gewesen, die, für den Mitarbeiter kaum merkbar, ständig im Hintergrund die Authentizität aller Informationen absichert. „Wir haben in den Handelsregistern schon mit elektronischen Chipkarten gearbeitet, als andere noch voll auf die inzwischen aussterbenden Magnetstreifenkarten gesetzt haben“ fügt Gandert hinzu.
Wie hat sich nun die Arbeitswelt im Registergericht verändert und was hat diese unglaubliche Rationalisierung überhaupt ermöglicht?
Auch hier sind sich Moldehn und Beierer in ihrer Einschätzung einig: „In den frühen Projektphasen haben wir von den Spezialisten des Kunden gelernt, wie man Eintragungen vornimmt und haben dann im zweiten Schritt durch die Schaffung von Unterstützungsfunktionen gemeinsam an der Verbesserung der Arbeitsabläufe gearbeitet. Sogenannte Eintragungsbausteine wurden entwickelt, kleine Programme mit Textfunktionen, die später in der täglichen Nutzung eine unglaubliche Arbeitserleichterung und Standardisierung der Eintragungen gebracht haben; was früher immer wieder neu getippt wurde, erledigt jetzt die Software automatisch. Das spart dem Sachbearbeiter viel Zeit“ und hat auch stark zur Akzeptanz des Verfahrens beigetragen.
Kein Wunder also, dass auch die Länder Schleswig-Holstein und Bremen dem AUREG-Verbund bereits früh beigetreten sind. Auch sie stellten sich der Herausforderung, ein modernes Registerverfahren einzuführen. Der Leiter der Fachgruppe, Andreas Ehrichsen, und der Verbundmanager Andreas W. Schneider sind sich einig, dass sie auch nach einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2009, welche die BGS für sich entscheiden konnte, einen leistungsfähigen Partner mit der Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt haben. „Als wir 2006 die SLIM IV-Erweiterungen unter großem Zeitdruck einführen mussten, waren die Experten der BGS immer für uns erreichbar. In der ganz heißen Phase bis in die späten Abendstunden. Und dass BGS 2009 ein wirtschaftlich sehr attraktives Angebot abgegeben hat, bestätigt uns in unserer Einschätzung“.
